Liebe Eltern,
nachstehend finden Sie die Bücherzettel für das Schuljahr 2025/26
Schüler mit Änderungen in der Bestellliste erhalten ihre Liste persönlich vom Klassenlehrer.
Die Leihgebühren müssen bis 2025 beim Klassenlehrer oder Vertretungs-
lehrer bezahlt werden. Eine Ermäßigung der Leihgebühren ist bei Bezug von Sozialleistungen oder ab 3 schulpflichtigen Kindern möglich.
Werden die Leihgebühren bis zum nicht bezahlt, ist eine Ausleihe der Schulbücher nicht mehr möglich.
Wir bitten um Verständnis.
Bei Unklarheiten kontaktieren Sie bitte die Klassenlehrerin/den Klassenlehrer Ihres Kindes.
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